Allgemeine Geschäftsbedingungen der cleanpro-solutions gmbh

 

Grundsätzliches
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) stellen einen integrierenden Bestandteil des Angebots bzw. der Auftragsbestätigung von der cleanpro-solutions gmbh dar.                                                  Weitere oder anders lautende Abmachungen werden nur anerkannt, wenn diese in der Auftragsbestätigung festgehalten oder durch die cleanpro-solutions gmbh schriftlich bestätigt sind.

 

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen                                                                                                Lieferungen oder Abholungen erfolgen ausschliesslich auf Grund untenstehender Bedingungen, deren Inhalt bei Auftragserteilung und im Besonderen mit der Annahme unserer Offerten, Auftragsbestätigungen, Fakturen als anerkannt gilt. Sondervereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form.

 

Angebote

Die Angebote gelten, solange der Vorrat reicht. Die gezeigten Abbildungen sowie sämtliche Angaben zu den Produkten dienen als Illustration und sind unverbindlich. Massgebend sind die spezifischen Angaben auf der Produkteverpackung.

 

Preise
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken exkl. MWST und exkl. VOC-Abgaben von Produkten mit VOC-pflichtigen Stoffen. 
Preis- und Sortimentsänderungen bleiben vorbehalten.

Bauseitige Anpassungen bei einer Gerätemontage gehen vollumfänglich zu Lasten des Käufers.

 

Konditionen

Zahlbar innert 30 Tagen rein netto, zuzüglich VOC / MWST.

Bestellungen mit fehlenden oder ungültigen Preisangaben werden ohne Rückfragen zu den gültigen Tagespreisen ausgeliefert. Wir behalten uns das Recht vor, für verspätete Zahlungen einen Verzugszins nebst Spesen in Rechnung zu stellen.

Im Falle des Verzuges leitet die cleanpro-solutions gmbh den Rechtsweg ein.

 

Rabatte

Rabatte nur nach vorgängiger Vereinbarung.

 

Lieferungen

Als Frankolieferungen gelten alle Bestellungen in folgendem Lieferkreis:

Zone 1: Basel-Stadt und Basel-Land, Aargau, Zürich.

Zone 2, 10 km um Zone 1: Für Lieferungen unter CHF 150.00 Nettowarenwert erheben wir einen              Kleinmengen-/ Umtriebszuschlag.

Weitere Gebiete nur auf vorgängige Anfrage.
Übrige Frankolieferungen erfolgen ab CHF 400.00 Nettowarenwert pro Abladestelle

Für Nicht-Frankolieferungen gelten folgende, in Rechnung gestellte Versandkosten:

      -  Paketsendungen: die üblichen Versandtarife (ohne Ihre Anweisungen B-Post)

      -  Expresssendungen: die effektiven Kosten

      -  Paletten: gemäss den aktuellen Tarifen

Lieferfrist gemäss Kundenwunsch: In der Regel 1 bis 5 Arbeitstage.

Für Nichtlagerprodukte gilt eine Beschaffungszeit von ca. 5 – 21 Arbeitstagen.

Reklamationen

Können nur innert 8 Tagen nach Erhalt der Ware berücksichtigt werden und bedürfen der schriftlichen Form.

Weitergehende Ansprüche stehen dem Besteller nicht zu.

Retouren

Werden nur nach vorheriger Vereinbarung und in ungeöffneter Originalverpackung entgegengenommen.
Bei Retouren von zu viel oder falsch bestellten Produkten, werden für die Umtriebe und den Rücktransport die entsprechenden Kosten in Rechnung gestellt. Die Rücknahme der leeren, von cleanpro-solutions gmbh gelieferten, Bidons und Gebinden betrachten wir als selbstverständlich. 

 

Bemusterungen

Bei einigen Produkten wie Spender und Geräte stellt cleanpro-solutions gmbh nach Absprache die Ware zu Testzwecken zur Verfügung. Wird dieses Leihmaterial nicht innerhalb 20 Tagen vom Besteller retourniert,  wird es Ihnen automatisch fakturiert. Defekte, beschädigte Ware wird ebenfalls in Rechnung gestellt.


Garantieanspruch
Der Garantieanspruch beginnt mit dem Tag der Ablieferung und beträgt 1 Jahr für von
cleanpro-solutions gmbh gelieferte, montierte, neue Geräte.
Die
cleanpro-solutions gmbh verpflichtet sich, alle Teile, die während der Garantiezeit nachweisbar infolge von Material- oder Fabrikationsfehlern schadhaft oder unbrauchbar geworden sind, so rasch wie möglich instand zu stellen oder zu ersetzen. Ortsgebundene Einrichtungen werden so weit als möglich an Ort und Stelle repariert.
Jeder Garantieanspruch ist ausgeschlossen für Apparate, die unsachgemäss behandelt, mangelhaft gewartet oder übermässiger Beanspruchung ausgesetzt worden sind. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der
cleanpro-solutions gmbh.                                                                                                                                          

Für eigenständig oder durch Dritte ersetzte Teile fremder Herkunft wird keine Haftung übernommen.

 

Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten bzw. installierten Produkte bleiben Eigentum der 
cleanpro-solutions gmbh bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Käufer und der cleanpro-solutions gmbh. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter vor Eigentumsübergang hat der Käufer die cleanpro-solutions gmbh unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit die cleanpro-solutions gmbh ihre Rechte wahrnehmen kann. Der Käufer haftet für den der cleanpro-solutions gmbh entstandenen Ausfall. Der Käufer erklärt sich bereit, dass gelieferte Waren und Geräte im Eigentumsvorbehaltsregister des zuständigen Betreibungsamt eingetragen werden können.

  

Anerkennung
Mit der Auftragserteilung anerkennt der Käufer die vorgenannten AGB. Jede Abweichung bedarf der schriftlichen Bestätigung durch die
cleanpro-solutions gmbh.

 

Anwendbares Recht
Alle Rechtsverhältnisse zwischen der
cleanpro-solutions gmbh und dem Käufer unterliegen ausschliesslich dem Schweizer Recht. 
Die Anwendbarkeit internationaler Kaufrechtsabkommen wird ausgeschlossen.

 

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Baden (Aargau).